AbnahmeJeder
Kaminofen muss zwingend vom Schornsteinfeger abgenommen sein. Die
Abnahme muss vor der ersten Befeuerung erfolgen. Dies
ist nicht nur eine Frage der gesetzlichen Bestimmungen, sondern auch
eine Frage des Versicherungsschutzes.Betreiben
Sie einen nicht abgenommen Ofen, zahlt die Versicherung im Schadensfall
nicht. Der
Anschluss eines Ofens an den vorhandenen Schornstein oder auch der
Neubau eines Schornsteines wird in der Regel ohne Probleme vom
Schornsteinfeger gewährt. In
der Praxis sieht das meist so aus, dass man den Schornsteinfeger
telefonisch von dem Vorhaben informiert und erst zur Abnahme kommt der
Schornsteinfeger vorbei. |