Abnahme

Jeder Kaminofen muss zwingend vom Schornsteinfeger abgenommen sein. Die Abnahme muss vor der ersten Befeuerung erfolgen.

Dies ist nicht nur eine Frage der gesetzlichen Bestimmungen, sondern auch eine Frage des Versicherungsschutzes.Betreiben Sie einen nicht abgenommen Ofen, zahlt die Versicherung im Schadensfall nicht.

Der Anschluss eines Ofens an den vorhandenen Schornstein oder auch der Neubau eines Schornsteines wird in der Regel ohne Probleme vom Schornsteinfeger gewährt.

In der Praxis sieht das meist so aus, dass man den Schornsteinfeger telefonisch von dem Vorhaben informiert und erst zur Abnahme kommt der Schornsteinfeger vorbei.